Wie finden Hausverwaltungen neue Aufträge? 10 Ideen für Hausverwalter

Wie finden Hausverwaltungen neue Aufträge? 10 Ideen für Hausverwalter

Bei weitem  nicht jede Hausverwaltung verfügt über einen solch guten Bestand an Verwaltungsobjekten, dass sie sich beim Erhalt neuer Aufträge allenfalls noch die „Rosinen herauspickt“.Vielmehr brauchen viele Hausverwaltungen neue Aufträge, etwa weil sie sich gerade mit einer Verwaltung selbstständig gemacht haben, weil aus der Verwaltungstätigkeit das Einkommen zu gering ist oder weil sie sich vergrößern möchten. Die Frage ist dann, wie Hausverwaltungen neue Aufträge finden, und zwar zu einem überschaubaren Kosten- und Zeitaufwand. Welche Möglichkeiten dazu bestehen, erfahren Hausverwalter in diesem Artikel.

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1. Internet-Portale: Einfach, zeitsparend und kostengünstig

In Zeiten des Internets wird vieles bequem und schnell vom heimischen Rechner aus erledigt. Das gilt auch für Immobilieneigentümer, die auf der Suche nach einer Hausverwaltung sind. Denn wirklich gute Empfehlungen aus dem Familien- Freundes- und Bekanntenkreis für eine geeignete Hausverwaltung sind eher selten.

Umgekehrt dauert es speziell bei jungen Hausverwaltungen eine gewisse Zeit, bis sich die Mund-zu-Mund-Propaganda verbreitet hat. Aber auch bei bereits länger bestehende Hausverwaltungen dauert es eine Weile, bis sich ein Vergrößerungsvorhaben herumgesprochen hat.

Wird großflächig in kommunalen Tageszeitungen geworben, ist das sehr teuer. Das gilt ebenfalls für Anzeigen im Branchenbuch. Ob dies dann tatsächlich den erhofften Erfolg bringt, ist zweifelhaft.

Ein einfacher, zeitsparender und kostengünstiger Weg zum Erhalt von neuen Aufträgen ist es daher, sich bei einem einschlägigen Internet-Portal wie etwa Hausverwalter-Angebote.de anzumelden.  Auf Portalen wie Hausverwalter-Angebote.de werden Interessenten und Anbieter zusammengeführt. Die umständliche und zeitintensive Suche nach neuen Aufträgen wird dadurch erheblich vereinfacht. Denn durch solche Portale

erhalten Hausverwaltungen die Möglichkeit, akquisitorisch tätig zu werden und neue Aufträge zu generieren. Die monatlichen Kosten dafür liegen regelmäßig noch unter dem, was für eine einfache Fließtextanzeige in einer Tageszeitung zu zahlen ist.

2. Eigene Internet-Seite: Wie der Auftritt gelingt – und gefunden wird

Die eigene Internet-Seite von Hausverwaltungen gleicht meistens einer digitalen Broschüre, auf der sich vielleicht noch eine Wegbeschreibung mit einer Karte aus Google Maps befindet. Der sich daraus ergebende Mehrwert für den Leser ist allerdings gleich Null. Ebenso ist die Nutzung der Seite oft nur mit einem PC möglich, nicht aber mit Smartphones oder Tablets. Bewertungsmöglichkeiten sind regelmäßig nicht vorhanden.

Gute Internet-Seiten zeichnen sich nicht nur durch verständliche Sprache und einem gelungenen Aufbau aus. Sondern sie erhalten auch Fotos von Inhaber und Mitarbeitern der Hausverwaltung, da dies gegenüber dem Leser Vertrauen schafft. Zusätzlich ist ein Mehrwert anzubieten, wobei verschiedene Möglichkeiten denkbar sind. Die Palette reicht von Musterverträgen und Musterschreiben für verschiedene Anlässe bis zu einer Rechtsprechungs-Ecke, etwa zu ausgewählten aktuellen Urteilen im Mietrecht oder WEG-Recht oder aber zu den Betriebskosten.

Für die eigenen Kunden kann darüber hinaus ein „Eigentümer-Login“ empfehlenswert sein. Die Eigentümer erhalten einen Zugang, mit dem sie auf die wesentlichen Daten für ihr Objekt zugreifen können. Bei der WEG-Verwaltung ist etwa die Einstellung der Teilungsklärung / Gemeinschaftsordnung, der Beschluss-Sammlung, den Protokollen der Eigentümerversammlungen, von Wirtschaftsplänen und Hausgeldabrechnungen sowie dem Energieausweis denkbar. Bei der Miet- und Sondereigentumsverwaltung lassen sich per gesonderten Zugang im Internet  etwa Monatsabrechnungen, Mieterlisten, Mietverträge, Jahresabrechnungen und der Energieausweis zur Verfügung stellen.

Ein solcher Eigentümer-Login ist zwar für Hausverwaltungen pflege- und damit zeitaufwändig. Er erspartihr aber den Postversand und das Heraussuchen der von Eigentümern angefragten Unterlagen. Umgekehrt zeichnet sich dieser Service durch hohe Nutzerfreundlichkeit für die Eigentümer aus. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Punkt, mit dem sich bei der Akquise werben lässt.

Besteht eine TÜV-Zertifizierung für die Hausverwaltung, ist das auf der Inter-Seite ebenfalls darzustellen.

Ist die Internet-Seite auch für den Zugriff von Smartphones und Tablets eingerichtet sowie mit Bewertungsmöglichkeiten versehen, muss sie im Internet gefunden werden. Dazu bieten sich entweder Anzeigen im Netz an, die bei den Ergebnissen erscheinen, wenn über Suchmaschinen wie etwa Google oder Yahoo nach Begriffen wie „Hausverwaltung“ gesucht wird. Oder es wird mittels Suchmaschinenoptimierung (search engine optimization– SEO) dafür gesorgt, dass die Webadresse der Internet-Seite als Ergebnis der Suchmaschinennutzung im Ranking vorne steht, also in den Ergebnissen der Suchmaschinen ganz oben angezeigt wird. Die Suchmaschinenoptimierung wird von darauf spezialisierten Dienstleistern angeboten.

Im Übrigen sollte in jeder Email und in jedem Schreiben der Hausverwaltung die Webadresse der eigenen Internet-Seite vorhanden sein.

3. Eigener Blog: Sinnvolle Ergänzung zur eigenen Internet-Seite

Ist eine eigene Internet-Seite vorhanden, bietet es sich an, dazu einen Blog zu erstellen. Ein Blog ist laut Wikipedia eine „tagebuchartig geführte, öffentlich zugängliche Webseite, die ständig um Kommentare oder Notizen zu einem bestimmten Thema ergänzt wird“. In der Praxis sieht das so aus, dass etwa zu bestimmten Themen Artikel veröffentlicht werden, zu denen die Leser sich mittels einer von der Hausverwaltung eingerichteten Kommentarfunktion äußern können. Je nach Qualität und Einbindung in Suchmaschinen der öffentlich zugänglichen Artikel im Blog lassen sich Leser und damit auch neue Aufträge gewinnen.

Bei der Kommentarfunktion ist allerdings auf zwei Dinge zu achten: Zum einen ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) grundsätzlich eine Rechtsberatung unzulässig. Wird trotzdem Rechtsrat erteilt, droht nicht nur eine Abmahnung des örtlichen Anwaltsvereins, sondern es sind bei einem fehlerhaften Rat sogar Schadensersatzansprüche möglich. Jegliche Rechtsberatung sollte daher unterbleiben. Zum anderen ist der Blog regelmäßig auf etwaige ehrverletzende oder strafbare Leserkommentare zu kontrollieren, die sofort zu löschen sind.

4. Google Maps: Eigene Markierung im Kartendienst

Google Maps ist der wohl bekannteste Kartendienst im Internet. Damit kann die Erdoberfläche als Straßenkarte oder als Luft- bzw. Satellitenbild betrachtet werden, wobei auch Standorte von Einrichtungen oder bekannten Objekten angezeigt werden. Mit Hilfe von Google Places haben auch Hausverwaltungen die Möglichkeit, einen Eintrag auf Google Maps zu erstellen. Durch die Markierung in dem Kartendienst wird nicht durch die Hausverwaltung im Internet präsenter, sondern kann auch unter den Ergebnissen der Google-Suchmaschine angezeigt werden.

Um einen solchen kostenlosen Eintrag zu erstellen, wird ein ebenfalls kostenloser Google-Account benötigt, also eine Anmeldung bei Google. Über Google Places erfolgt dann der Eintrag, wobei eine Beschreibung der Hausverwaltung sowie Fotos und Videos hochgeladen werden können.

5. Bewertungen auf einschlägigen Portalen: Zufriedene Eigentümer um Hilfe bitten

Sogenannte Bewertungsportale (etwa Golocal, Yelp) spielen im Internet eine nicht unbedeutende Rolle. Viele Nutzer geben dort Beurteilungen unter anderem für Dienstleister ab, die von zahlreichen Nutzern gelesen werden. Auch Hausverwaltungen werden dort bewertet.

Getreu dem Motto „Nur unzufriedene Kunden bewerten, zufriedene nicht“ finden sich daher vereinzelte Negativbewertungen über Hausverwaltungen, wonach etwa der Leser es sich „gut überlegen soll, dieser Verwaltung sein Vertrauen zu schenken“. Für die betroffene Hausverwaltung ist das eine missliche Situation, zumal gegen sachliche Kritik nicht ohne weiteres vorgegangen werden kann.

Daraus ergibt sich aber, dass Hausverwaltungen durch ein gezieltes Bewertungsmanagement auf den Portalen für positive Beurteilungen sorgen sollten. Zufriedene Eigentümer sind daher darum zu bitten, auf den Portalen ihre Meinung über die Hausverwaltung darzustellen. Durch zahlreiche zufriedene Bewertungenbesteht die Chance, neue Aufträge zu erhalten. Und selbst wenn ein schwieriger Eigentümer eine Negativbewertung formuliert, fällt diese bei ansonsten positiven Beurteilungen nicht weiter ins Gewicht.

6. Empfehlungen durch Kunden und / oder Geschäftspartner

Zu überlegen ist ebenfalls. Inwieweit ein Empfehlungsmarketing durch Kunden und / oder Geschäftspartner betrieben werden soll. Dabei müssen Kunden und / oder Geschäftspartner dazu gebracht werden, die Hausverwaltung zu empfehlen. Denn selbst wenn eine Hausverwaltungen gesucht wird, ist im Bewusstsein von Kunden und / oder Geschäftspartner nicht verankert, an die betreffende Hausverwaltung zu denken und für diese eine Empfehlung auszusprechen.

Soll ein Empfehlungsmarketing erfolgen, beginnt das mit Redewendungen gegenüber den Eigentümern wie etwa:

Wenn Sie mit uns zufrieden sind, dann empfehlen Sie uns bitte weiter. Und falls Sie einmal nicht zufrieden sind, dann sagen Sie das bitte doch gleich mir“. 

Gegenüber Geschäftspartnern wie Handwerkern und Dienstleistern kann darauf hingewiesen werden, dass die Hausverwaltung expandieren möchte. Zugleich sollte gefragt werden, ob jemand bekannt ist, der ebenfalls an einer Verwaltung interessiert ist. Da Handwerker und Dienstleister weitere und möglichst auch mehr Aufträge an zusätzlichen Objekten erhalten möchten, werden diese sicherlich die Hausverwaltung weiterempfehlen.

Auch sonstige Maßnahmen der Hausverwaltungen sollten in erster Linie darin bestehen, sich selber ins Gespräch zu bringen. Dazu gehört etwa auf der eigenen Internet-Seite eine Darstellung der betreuten Objekte. Denn was für andere Eigentümer gut ist, ist auch für den Eigentümer gut, der gerade eine Hausverwaltung sucht. Oder die Eigentümer können zu Werbeträgern gemacht werden. Dazu werden ihnen Präsente wie besonders markante Kugelschreiber oder Feuerzeuge überlassen, auf denen Logo und Kontaktdaten der Hausverwaltung aufgedruckt sind.

Wichtig ist, dass alle neuen Kunden darüber befragt werden, wie sie auf die Hausverwaltung aufmerksam wurden. Dadurch lässt sich die Empfehlungsrate ermitteln und zugleich in Erfahrung bringen, welche Marketingmaßnahmen erfolgreich sind und welche weniger.

Auch die Kooperation einem soliden Immobilienmakler kann sich lohnen, sofern die Hausverwaltung nicht selber Objekte vermittelt. Denn speziell bei Wohnungseigentümergemeinschaften werden öfters Eigentumswohnungen veräußert, wobei der Eigentümer häufig einen guten Makler benötigt. Umgekehrt begegnet der Makler dem einen oder anderen Eigentümer, der mangels einer guten Hausverwaltung selber verwaltet und eine geeignete Hausverwaltung sucht.

7. Lokale Positionierung: Werbung durch Flyer, Auslagen und Sponsoring

Flyer sind ein beliebtes Werbemittel. Anders als bei den im Briefkasten befindlichen Flugblättern von der neu eröffneten Pizzeria in der Nachbarschaft ist aber bei Hausverwaltungen genau zu überlegen, wo Flyer sinnvoll eingesetzt werden können. Zu denken ist etwa an eine Auslage in gehobenen Geschäften, wie etwa bei Raumausstattern, in Gardinenfachgeschäften oder in Läden für Wohnaccessoires, also in Geschäften, in denen wahrscheinlich ein Großteil von Immobilieneigentümern einkauft.

Je nach Kapital der Hausverwaltung ist auch an ein Sponsoring von örtlichen Vereinen wie etwa Sport- und Kulturvereinen zu denken, sofern der dafür aufzuwendende Betrag überschaubar ist. Im Gegenzug wird die Hausverwaltung in der Vereinszeitschrift genannt und kann etwa auf Vereinsveranstaltungen ihre Flyer auslegen.

Im Inhalt des Flyers sind insbesondere folgende Fragen aus Lesersicht zu beantworten:

  • Was wird konkret angeboten?
  • Warum ist diese Hausverwaltung besonders qualifiziert?
  • Nach der Lektüre des Flyers: Mit wem soll sich der Leser wie in Verbindung setzen?

Je eindeutiger diese Fragen beantwortet werden, desto eher ist der Erhalt eines neuen Auftrags wahrscheinlich.

8. Regionale Wochenzeitung: Kann sich lohnen

In nahezu jeder Gemeinde existiert eine regionale Wochenzeitung, die durch Einwurf in den Briefkasten an alle Einwohner kostenlos verteilt wird. Trotz aller modernen Entwicklungen des Internets findet sich in vielen dieser Wochenzeitungen ein verhältnismäßig großer Immobilienteil, in dem unter anderem Vermieter Wohnungen anbieten. Einige Hausverwaltungen nutzen dies und schalten fortlaufend Fließtextanzeigen, wodurch sie neue Aufträge erhalten.

Manchmal, wenn auch seltener, besteht ein guter Kontakt zum Herausgeber der Wochenzeitung. Unter Umständen lassen sich dann bestimmte Rubriken einrichten. Das gilt zum einen für eine Rubrik, in der sich Unternehmen aus der Region näher vorstellen und sich dort die Hausverwaltung präsentiert. Zum anderen sind Rubriken wie „Leser-Ecken“ möglich, in der Hausverwaltungen bestimmte Dinge aus der Miet- und WEG-Verwaltung erläutern, wie etwa aktuelle Gerichtsentscheidungen oder Fragen zu den Betriebskosten.

Inwieweit sich ein Eintrag im Branchenbuch für die Hausverwaltung lohnt, muss jede Verwaltung angesichts der dafür aufzuwendenden Kosten selber entscheiden.

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9. Schild am Objekt: „Verwaltet durch …“

Mancher Eigentümer, der eine gute Hausverwaltung sucht, fährt tagtäglich an einer gepflegten Liegenschaft vorbei. Bis er eines Tages anhält und sich auf der Suche nach Ansprechpartnern wie Bewohnern oder dem Hausmeister begibt, um die für das Objekt zuständige Hausverwaltung in Erfahrung zu bringen.

Gerade bei gepflegten Immobilien sollten Hausverwaltungen versuchen, von den Eigentümern die Genehmigung zur Anbringung eines gut sichtbaren Schildes zu erhalten, aus dem zumindest der Name der Hausverwaltung hervorgeht. Gegebenenfalls kann dafür eine geringer Miete bzw. ein kleiner Preisnachlass vereinbart werden. Denn der Werbeeffekt zum Erhalt neuer Aufträge durch solche Schilder ist nicht zu unterschätzen.

10. Verbandszugehörigkeit: Neue Aufträge durch Mitgliedschaft

Viele Hausverwaltungen, die neu gegründet wurden oder bei denen die Gelder knapp sind, scheuen die Mitgliedsbeiträge für eine Zugehörigkeit in den einschlägigen Berufsverbänden. Zu nennen sind hier insbesondere:

  • Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. (BVI)
  • Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV), dem zahlreiche rechtlich selbstständige Regionalorganisation der Immobilienverwalter angeschlossen sind (etwa VDIV Berlin-Brandenburg e.V., Verband der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter e.V. – VNWI – usw.)
  • Immobilienverband Deutschland (IVD), Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

Die Mitgliedsbeiträge sind aber regelmäßig gut angelegt. Auf Anfrage von Immobilieneigentümern sind alle Verbände gerne bereit, zugehörige Hausverwaltungen in der Region zu benennen, in der eine neue Verwaltung gesucht wird. Dadurch lassen sich neue Aufträge generieren.

Darüber hinaus bietet die Mitgliedschaft in einem Berufsverband den Interessenten ein Indiz dafür, dass es sich um eine seriöse Hausverwaltung handelt, was ein zusätzlicher Vorteil ist.

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