Die Aufgaben eines WEG-Verwalters nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Die Aufgaben eines WEG-Verwalters nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Ist ein WEG-Verwalter für eine Wohnungseigentümergemeinschaft tätig, obliegt ihm die Verwaltung deren gemeinschaftlichen Eigentums. Das bedeutet die kaufmännische, technische und rechtliche Geschäftsführung für das Gemeinschaftseigentum im gemeinschaftlichen Interesse aller Wohnungseigentümer. Zum Gemeinschaftseigentum gehören das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die kein Sondereigentum (Eigentumswohnung) oder kein Eigentum Weiterlesen

WEG-Verwaltung entlasten oder nicht? – Das sind die Vor- und Nachteile

WEG-Verwaltung entlasten oder nicht? – Das sind die Vor- und Nachteile

Der WEG-Verwalter kann von der Wohnungseigentümerversammlung durch Mehrheitsbeschluss entlastet werden. Diese Entlastung hat erhebliche Auswirkungen. Rechtlich hat sie die Folgen eines negativen Schuldanerkenntnisses nach § 397 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Konsequenz daraus ist, dass gegen den Verwalter für das von der Entlastung betroffene Wirtschaftsjahr Ersatzansprüche ausgeschlossen sind, sofern die Weiterlesen

Unterschiede zwischen den Verwaltungsarten: WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung

Unterschiede zwischen den Verwaltungsarten: WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung

Bei der sogenannten Hausverwaltung gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede. Generell ist bei der Verwaltung von Immobilien zwischen der WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung zu differenzieren. Während der WEG-Verwalter das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft betreut, ist der Miet-Verwalter regelmäßig mit der Vermietung, Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen für den Eigentümer des Weiterlesen