Unzufrieden mit Hausverwaltung? Konkurrenzangebote helfen

Sind  Eigentümer mit ihrer Hausverwaltung unzufrieden, kommt es für weitere Maßnahmen an sich darauf an, ob die Verwaltung vertragsgemäß oder vertragsbrüchig handelt. Trotzdem kann die Einholung von Konkurrenzangeboten auch ohne diese Unterscheidung sowohl beim WEG-Verwalter als auch beim Mietverwalter durch die Erzeugung von Druck Abhilfe schaffen.

 Ansprechen bei passender Gelegenheit: Konkurrenzangebote können auf der Wohnungseigentümerversammlung unter dem TOP „Verschiedenenes“ oder beim Treffen mit dem Mietverwalter präsentiert und unter Hinweis auf die Unzufriedenheit angesprochen werden

 Hinterfragen der Hausverwalter-Preise: Eigentümer können den Verwalter auch gezielt auf preislich günstigere Konkurrenzangebote hinweisen und dabei die Unzufriedenheit zur Sprache bringen

 Weitere Amtszeit in Frage stellen: Speziell bei einer anstehenden Entscheidung über die Fortsetzung der Tätigkeit des amtierenden Verwalters  können vorliegende Konkurrenzangebote dazu beitragen, dass „Besserungsmaßnahmen“ der Hausverwaltung vertraglich festgelegt werden

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Kommt es dann tatsächlich zu einer Trennung vom amtierenden Verwalter, liegen bereits Angebote anderer Verwalter vor.

Benötigen Sie Konkurrenzangebote,  können Sie gerne solche von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern. Bitte füllen Sie dazu unser Anfrage-Formular aus. Die Angebote werden Ihnen kostenlos und unverbindlich per E-Mail zugesendet.


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